Eigenleistungen

Bei Bauvorhaben und Objektmodernisierungen werden von den Bauherren und Eigentümern oftmals so genannte Eigenleistungen erbracht. Hierunter versteht man die Mitarbeit am Bau, die zu einer schnelleren Fertigstellung und insbesondere zu einer Senkung der Baukosten führen soll. Im Volksmund werden diese Leistungen auch gern als Muskelhypothek bezeichnet.

Eigenleistungen können in gewisser Hinsicht als Eigenkapital betrachtet werden. Wenn sich ein Bauherr in der Lage befindet, gewisse Arbeiten am Bau selbst auszuführen, so kann er die Kostenersparnis, die aus seiner Arbeitsleistung resultiert, gegenüber der Bank als Eigenkapital ausweisen. Dies hat den Vorteil, dass sich hierdurch der Finanzierungsbedarf verringert, wodurch sich der Beleihungswert der Finanzierung verbessern kann. Ein verbesserter bzw. verringerter Beleihungswert führt in Abhängigkeit von den geltenden Beleihungsgrenzen zu besseren Konditionen.

Ob und in welcher Höhe Eigenleistungen erbracht werden können, hängt ganz vom jeweiligen Vorhaben ab. So werden zum Beispiel von Fertighausherstellern so genannte Ausbauhäuser angeboten, bei welchen der Bauherr einen Großteil des Innenausbaus übernehmen muss. Bei Objekten dieser Art lassen sich die Kosten durch die Erbringung von Eigenleistungen spürbar senken. Allerdings ist diesbezüglich anzumerken, dass Eigenleistungen natürlich auch immer nur soweit erbracht werden können, wie es die handwerklichen Fähigkeiten des Bauherrn zulassen.

Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass Eigenleistungen keinen hundertprozentigen Ersatz für Geldleistungen verkörpern. Zwar wird die Muskelhypothek von den meisten Kreditinstituten im Rahmen der Finanzierung großzügig angerechnet, den Einsatz von finanziellen Mitteln kann sie jedoch nicht verhindern. Folglich kann nur dazu geraten werden, mit den Banken genau Rücksprache zu halten, welche Punkte im Zusammenhang mit der Muskelhypothek zu beachten sind.