Guthaben

Der Einsatz von Eigenkapital ist eine grundlegende Voraussetzung für den Erhalt eines Immobiliendarlehens. Folglich sind angehende Immobilieneigentümer und Darlehensnehmer spätestens vor der Auszahlung des Darlehens dazu gezwungen, gegenüber dem Kreditinstitut das Vorhandensein des Eigenkapitals nachzuweisen. Auf dieser Seite wird aufgezeigt, wie der Nachweis zu erfolgen hat und welche Punkte diesbezüglich zu beachten sind.

Nur die wenigsten Menschen horten ihre Ersparnisse noch auf dem Sparbuch: Diese Zeiten sind längst vorbei. Stattdessen setzen sie auf moderne Formen der Geldanlagen wie zum Beispiel auf Fonds oder auch auf Sparpläne. Sehr verwunderlich ist dies nicht, immerhin lassen sich mit diesen Anlageformen erheblich bessere Renditen erzielen.

Allerdings bringen diese Anlageformen den Nachteil mit sich, dass sie gewissen Wert- oder Kursschwankungen unterliegen – und das mögen die Kreditinstitute gar nicht. Immerhin geht es hier um Eigenkapital, das für die Finanzierung benötigt wird. Dies betrifft insbesondere für Wertpapiere wie Aktien oder Investmentzertifikate zu: Je nach Wertpapier können innerhalb weniger Tage spürbare Vermögensänderungen auftreten. Deshalb ist es erforderlich, die einzelnen Anlagen rechtzeitig aufzulösen und das Geld sicher zu verwahren, wie zum Beispiel auf einem Bankkonto. Dies bedeutet übrigens nicht, dass man sein Eigenkapital auf ein klassisches Girokonto einzahlen muss. Selbstverständlich ist es gestattet, das Kapital auf zinsstarken Tagesgeldkonten zu parken.

Der eigentliche Nachweis über das Vorhandensein des Kapitals erfolgt per Kontoauszug. Dieser darf in den meisten Fällen nicht älter als 14 Tage sein. Weil aktuelle Kontoauszüge von Tagesgeldkonto nicht immer zu beschaffen sind, hilft in der Regel auch der Ausdruck eines Screenshots der Onlinebanking-Software oder eine Bankbestätigung weiter.