Errechnung der maximalen Objektkosten
Das vorangegangene Kapitel hat es bereits aufgezeigt: Um die maximalen Objektkosten ermitteln zu können, ist es unbedingt notwendig, sich vorher einen genauen Überblick über seine Finanzierungsmöglichkeiten, die maximale Finanzierungshöhe und möglicherweise anfallende Nebenkosten zu verschaffen. Erst dann ist es möglich, anhand einer übersichtlichen Aufstellung aller Kostenfaktoren die maximalen Objektkosten zu errechnen.
Je nachdem, ob eine Immobilie bereits besteht oder erst erbaut werden muss fallen natürlich auch unterschiedliche Bau- und Baunebenkosten an. Bei einem Neubau (sieht man einmal von einem Fertighaus ab) ist in der Regel mit Kosten für das Grundstück, die Finanzierung, für den Bau und für Gebühren zu rechnen. Neben dem Kaufpreis für das Grundstück schlagen zum Beispiel auch Maklerprovision und Notarkosten, Honorare und Gebühren zu Buche. Daneben sollten auch Kostenfaktoren wie der Umzug oder eine Neubeschaffung von beispielsweise Möbeln nicht außer Acht gelassen werden.
Bei Bestandsimmobilien fallen naturgemäß keine Baukosten an, es sei denn, die Immobilie ist stark renovierungsbedürftig oder soll ausgebaut werden. Dafür werden jedoch neben dem Kaufpreis auch Kostenpunkte wie etwa Steuern, Versicherungen, Instandsetzungskosten usw. fällig.
Alle diese Kostenpunkte müssen nach ihrer Erfassung von der maximalen Finanzierbarkeit abgezogen werden, um die maximalen Objektkosten zu erhalten. Bevor Sie sich nun an die Berechnung der maximalen Objektkosten machen noch ein Hinweis: Die maximalen Objektkosten sind lediglich ein grober Richtwert, beruhend auf Schätzkosten. Der Wert soll helfen herauszufinden, wie hoch der Preis für ein Objekt maximal sein darf, damit es noch finanzierbar ist. Da es sich aber im einen Schätzwert handelt, sollte nicht zu knapp am Limit kalkuliert werden, da sonst die Gefahr besteht, eine zu teure Immobilie zu erwerben, bei der eine Finanzierungslücke kurzfristig geschlossen werden müsste.
|