Finanzierungsnebenkosten

Wenn man sich dem Thema Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie widmet, darf natürlich auch das Thema Finanzierungsnebenkosten dabei nicht ausgespart werden. Schließlich mindern sie den zur Verfügung stehenden Darlehensbetrag zum Teil deutlich und haben großen Einfluss auf die Differenz zwischen maximaler Finanzierbarkeit und maximalen Objektkosten.

Mit welchen Finanzierungsnebenkosten zu rechnen ist wird nicht immer auf den ersten Blick deutlich, da die wesentlichen Nebenkosten in den Effektivzins einfließen. Grund dafür ist die damit verbesserte Vergleichbarkeit der Finanzierungsangebote: Da die wichtigsten Nebenkosten bereits in der Zinskalkulation einbezogen sind, wird deutlich, wie teuer ein Darlehen tatsächlich, also inklusive der Nebenkosten, für einen Darlehensnehmer wird – der Darlehensnehmer kann so erkennen, welches Darlehen tatsächlich das für ihn günstigste ist.

Zu den wichtigsten Finanzierungsnebenkosten zählen sicher die anfallenden Zinsen. Der Nominalzins ist der Preis für das Darlehen und fällt in jedem Fall an. Seine Höhe ist abhängig von der Tilgungsdauer, der Laufzeit und der Bonität des Darlehensnehmers. Daneben werden häufig auch Bereitstellungszinsen fällig, wenn der Kreditbetrag über einen gewissen Zeitraum nicht abgerufen wird. Forward-Zinsen zahlt man dann, wenn die Finanzierung über ein Forward-Darlehen realisiert wird. Häufig üblich ist auch das Disagio, praktisch eine Zinsvorauszahlung, die bei Auszahlung der Darlehenssumme einbehalten wird.

Neben Zinsen fallen häufig auch Gebühren an, meist für besondere Leistungen des Kreditinstituts. So erheben nicht wenige Banken Bearbeitungsgebühren oder Kontoführungsgebühren in individueller Höhe. Sollen Sondertilgungen oder eine nachträgliche Veränderung an Tilgungshöhe oder Laufzeit ermöglicht werden, sind diese Optionen nicht selten ebenfalls mit Gebühren verbunden. So mancher Baufinanzierer nutzt zur Einschätzung des Werts eines Objektes auch ein Wertgutachten, das Zusatzkosten in nicht unerheblicher Höhe verursachen kann. Einige Geldinstitute bedienen sich allerdings auch interner Gutachter, so dass diese Kosten nicht zwingend anfallen.