Grundstückskosten

Wie auch bei der eigentlichen Immobilie fallen beim Kauf eines Grundstückes neben dem eigentlichen Kaufpreis noch weitere Kosten an, die es zu kalkulieren gilt, um eine tragfähige Finanzierung auf die Beine stellen zu können.

Eine der wichtigsten Nebenkosten ist beispielsweise die Grunderwerbsteuer, die immer dann in Höhe von 3,5 Prozent fällig wird, wenn ein Grundstück erworben wird. Die notwendigen Notar-, Gerichts- und Grundbuchkosten halten sich mit insgesamt etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises noch im Rahmen. Wurden die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sind auch für seinen Einsatz einige Prozentpunkte dem Kaufpreis aufzuschlagen. Wird ein Grundstück für einen potenziellen Käufer für längere Zeit reserviert oder hält man ein Kaufangebot über längere Zeit hinweg aufrecht, fallen häufig auch hierbei Gebühren wie etwa das Bindungsentgelt an.

Hat man ein Grundstück schließlich erworben, bedeutet das allerdings noch nicht das Ende der anfallenden Gebühren. Es folgen je nach Erschließungsgrad und Zustand des Grundstückes beispielsweise Kosten für die Vermessung, die Wertermittlung oder für die Wiederherstellung der Flurstücksgrenze, falls diese nicht mehr eindeutig als Grenze des Grundstücks erkennbar ist. Kosten fallen auch dann an, wenn Altbestand wie etwa Bäume oder Sträucher entfernt werden oder der Boden gerodet werden soll, um ihn für den Hausbau vorzubereiten.

Zusatzkosten ganz anderer Art sind Erschließungskosten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Erschließungskosten bis zur Grundstücksgrenze und Kosten, die für die Erschließung innerhalb des Grundstücks anfallen. Zur Erschließung zählen im Allgemeinen beispielsweise Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung, aber auch der Anschluss an das Telefon- und Kabelnetz. Ist von Nachfolgelasten die Rede, so folgen der Bebauung zusätzliche Kosten, beispielsweise in Form eines neuen Weges, der zum Grundstück führt.