Kosten beim Kauf

Wer sein Traumhaus gefunden hat und sich zum Kauf der Immobilie entschließt, sollte zuvor genau durchrechnen, welchen Finanzierungsrahmen er benötigt, denn neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Kosten an, die aufzuschlagen sind.

Typisch ist beispielsweise eine Maklergebühr, die beim Kauf der Immobilie fällig wird und in der Regel vom Käufer an den Makler zu zahlen ist. Die Höhe dieser Gebühr unterscheidet sich regional, sie beträgt in Deutschland im Mittel aber etwa 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.

Nicht zu vernachlässigen ist die Grunderwerbsteuer, die wie auch beim Grundstückskauf 3,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Die Kosten für Notar und Grundbucheintrag belaufen sich in der Regel auf etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises.

Neben diesen Steuern und Gebühren verteuern eventuell noch Erschließungsgebühren, in jedem Fall aber die Finanzierungskosten und –nebenkosten den Kauf einer Immobilie. Gerade die regelmäßig zu zahlenden Zinsen und eventuell anfallende Gebühren für Sonderkonditionen verteuern das Darlehen leicht um mehrere Tausend Euro. Weitere Kosten etwa in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung entstehen, wenn das Darlehen beispielsweise vorzeitig gekündigt werden soll, weil eine günstigere Finanzierung winkt oder ein unverhoffter Geldsegen eine frühzeitige Rückzahlung ermöglicht.

All diese Kaufnebenkosten sind je nach Fälligkeit an den jeweiligen Partner zu zahlen. Am wichtigsten ist dabei wohl die zügige Zahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt: Erst wenn diese Zahlung erfolgt ist, erhält der Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und nur mit dieser Bescheinigung sind eine endgültige Kaufabwicklung und der damit verbundene Eintrag ins Grundbuch möglich.