Maximaler Kreditbetrag

Eine optimal an die Bedürfnisse des Bauherrn angepasste Finanzierung ist die günstigste Art, schnell die Vorteile eines Eigenheims genießen zu können. Um die Finanzierung jedoch optimal ausgestalten zu können, sind einige Aufstellungen und Kalkulationen notwendig, die einen Überblick über möglichst alle Einnahmen und Ausgaben geben können. Eine der wichtigsten Berechnungen ist in diesem Zusammenhang die der maximalen Kreditsumme, auch maximaler Kreditbetrag genannt. Von diesem Betrag sind beispielsweise die maximalen Objektkosten abhängig, die darüber bestimmen, bis zu welcher Preishöhe eine Immobilie für einen Bauherrn noch finanzierbar ist.

Die höchstmögliche Kreditsumme, die von einer darlehensgebenden Bank gewährt wird, berechnet sich bei jedem Kunden neu. Grund dafür sind die Voraussetzungen, unter denen die maximale Kreditsumme ausgezahlt wird und die sich von Bank zu Bank unterscheiden. So erklärt sich auch, warum Bank X einem Darlehensnehmer einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro einräumt, Bank Y demselben Darlehensnehmer aber einen Betrag bis 125.000 Euro gewähren würde.
Für die Berechnung des maximal möglichen Kreditrahmens gilt in etwa die Formel: Maximaler Kreditbetrag = Finanzielle Belastbarkeit x 12 Monate x 100 Zinssatz + Tilgungssatz (in Prozent)

Natürlich existieren jedoch für die Vergabe dieses Maximalbetrags in jeder Bank andere interne Vorschriften. Mann kann davon ausgehen, dass dabei neben den Zinssätzen das Einkommen, mögliches Eigenkapital und auch die Bonität zu den größten Einflussfaktoren zählen. So stellt die Bank mit einem Kreditnehmer beispielsweise eine Einkommens-Ausgaben-Rechnung auf, um die maximale monatliche Belastung feststellen zu können. Verfügt ein Kreditnehmer über ein hohes dauerhaftes Einkommen und kaum Verbindlichkeiten bei guter Bonität, ist natürlich mit einer höheren maximalen Kreditsumme zu rechnen als hätte er beispielsweise einen bereits bestehenden Kredit für ein Auto abzuzahlen. Dann nämlich würde sich das Einkommen, das ihm netto zur Verfügung steht, verringern.