Grundstückshaftversicherung

Sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungsmaßnahmen ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unerlässlich. Der Bauherr ist nämlich für sein Bauvorhaben auch in der Hinsicht verantwortlich, dass durch dieses keine Gefahr für Dritte besteht. Kommt es im Zuge des Bauvorhabens aber dennoch zu einem Schaden an Dritten, muss der Bauherr für diesen finanziell gerade stehen, was unter Umständen teuer werden kann. Eine einfache private Haftpflichtversicherung kann dem Bauherrn dabei nicht ausreichend Schutz bieten. Sie umfasst zumeist nur kleine Umbaumaßnahmen, die in Hinblick auf die Risikobehaftung in keinster Weise vergleichbar sind mit der, die sich beim Bau oder einer umfassenden Sanierung eines Hauses ergibt.

 

Die Szenarien, die sich auf einem Baugelände ereignen und einen Schaden herbeiführen können, sind dabei vielfältig: So können zum Beispiel Personen und Gegenstände durch herabfallende Gegenstände verletzt werden. Die Schadensersatzansprüche, die hier gegen den Bauherrn gestellt werden, könnten ihn finanziell ruinieren. Die Deckungssumme einer Bauherrenhaftpflicht muss in ihrer Höhe deshalb diesem Umstand angemessen sein. Sie endet, wenn das Haus abgenommen und bezugsfertig ist. Einige Versicherer sehen dabei eine Höchstlaufzeit vor, die zum Beispiel zwei Jahre betragen kann.

Ähnliches hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Bauherrn gilt auch für die Grundstückshaftpflicht. Sie ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn das zu bebauende Grundstück längere Zeit brachliegt, bevor tatsächlich mit dem Bau des Hauses begonnen wird. Falls eine Person während dieser Zeit auf dem Grundstück zu Schaden kommt, wäre ebenfalls der Bauherr haftbar. Beginnt man unmittelbar mit dem Bau, kann auf sie verzichtet werden, wenn eine Bauherrenhaftpflicht besteht, welche auch Schadensfälle umfasst, die sich auf dem Grundstück ereignen.