Unfallversicherung bei Selbstbauern

Eine Versicherung in Gestalt einer sogenannten „Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer“ ist eine weitere, deren Abschluss in jedem Fall angeraten ist. Gerade bei Bauarbeiten ist die Gefahr eines Unfalls extrem hoch – und das nicht nur bei den Arbeiten am Dach in luftiger Höhe. Gefahrenquellen tun sich fast überall auf.

 

In eine „Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer“ sind in der Regel alle Bauhelfer, also Freunde, Verwandte und Bekannte, sowie der Bauherr selbst und sein Ehepartner eingeschlossen. Sie geht in Leistung, wenn aufgrund eines Unfalls eine Unterbringung in einem Krankenhaus erfolgen muss, wenn der Geschädigte invalide wird oder wenn er in Folge des Unfalls verstirbt.

Bei einem Krankenhausaufenthalt leistet die Versicherung dann in der Regel eine Unterstützung in Form eines Krankenhaustagegeldes, bei Invalidität und Tod werden Kapitalleistungen zumeist in Form einer einmaligen Zahlung erbracht.

Bevor man eine Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer abschließt, sollte man sich aber auch über seinen bestehenden Unfallschutz informieren. verfügt man bereits über eine private Unfallversicherung, ist man unter Umständen bereits ausreichend abgesichert. Dieses muss dann aber nicht auch bei dem Ehepartner und den Bauhelfern der Fall sein. Bauhelfer können zudem auch gesetzlich abgesichert werden, indem man sie bei der Berufsgenossenschaft Bau anmeldet. Sie werden dadurch beitragspflichtig, sodass die geleisteten Stunden erfasst werden müssen. Für jede Stunde fällt dann ein festgelegter Beitrag an.

Auch die Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer ist wie alle anderen relevanten Versicherungen für einen Hausbau auf die Zeit des Hausbaus begrenzt. Sie endet also, wenn das Haus bezugsfertig ist. Kleinere Maßnahmen, die danach noch anfallen könnten, sind somit also nicht mehr versichert.